Zielsetzung festlegen (siehe auch in der Massnahmenbox zu Solarstrategie): Mit einer konkreten Zielsetzung gibt sich die Gemeinde einen klaren
Handlungsauftrag. Das Ziel kann zum Beispiel eine Anzahl zu prüfender Dächer,
die Anzahl Anlagen, eine zu installierende Leistung (in kW), prozentualer Anteil
der Eigenproduktion am Stromverbrauch, oder ein Investitionsvolumen sein.
Bestandesaufnahme
Dächer und Fassaden mittels Solardachkataster: Über www.sonnendach.ch können Gemeinden ihre besonders
geeigneten Dach- und Fassadenflächen auf kommunalen Bauten ermitteln. Bei
Dächern sind dies Flächen von mindestens 20 m2 Fläche und einer
Eignung von «gut», «sehr gut» oder «hervorragend». Das Tool erlaubt es auch,
die mögliche jährliche Strom- oder Wärmeproduktion auf diesen Flächen zu
ermitteln. Über den Solarrechner können zudem die ungefähren Kosten einer Anlage auf dem entsprechenden Gebäude
berechnet werden. Abgleich mit den bereits installierten Solaranlagen,
beispielsweise anhand von Luftbildern oder Analyse der Bauten mit dem Recommender Tool der HSLU.
Die Bestandesaufnahme sollte zwingend mit folgenden
zusätzlichen Eignungskriterien ergänzt werden:
- Ermitteln Sie die Statik der Dachfläche sowie
den Dachzustand und anstehende Dachsanierungen, um Einschränkungen und
Synergien zu berücksichtigen. Berücksichtigen sie zudem mögliche
Einschränkungen der Dachnutzung durch Fenster, Aufbauten, Dachform und
Beschattung.
- Klären Sie, ob Restriktionen bezüglich
Veränderungen der Gebäudehülle aufgrund von Schutzzonen vorliegen. Prüfen Sie
zudem, ob die Architektinnen und Architekten ein Urheberrecht haben.
- Klären Sie, ob der vorhandene Netzanschluss für
die nötige Stromstärke beim Betrieb der Anlage ausgelegt ist.
Soweit möglich wird der Stromverbrauch der
Liegenschaften ermittelt, sodass eine Eigenverbrauchsquote abgeschätzt werden
kann. Idealerweise wird auch geprüft, ob der Eigenverbrauch durch einen ZEV mit
anliegenden Gebäuden erhöht werden kann. Bei Gebäuden mit ganzjährig hohem
Warmwasserverbrauch ist dieser Wert zu ermitteln, um die Eignung einer
Solarthermieanlage abzuschätzen.
Für die Analyse dieser
Eignungskriterien können auch Experten beigezogen werden. Einen Überblick über
mit einem Qualitätslabel zertifizierte Unternehmen finden sie hier.
Detaillierte
Bestandesaufnahme durch externe Dienstleister: Dies ermöglicht eine
professionelle Einschätzung des Potenzials und des nötigen Investitionsvolumens,
welche unabhängiger ist als eine Offerte durch eines Anlagebauers. Analysiert
wird dabei nicht nur jede einzelne Immobilie aufgrund der Eignung des Daches (aufgrund
von Form, Exposition, Dachzustand und möglicher Hindernisse) und der Restriktionen
aufgrund von Schutzzonen. Enthalten ist dabei auch eine Analyse des
Eigenverbrauchs durch die Abgleichung mit einem detaillierten Lastengang, die
Erarbeitung eines spezifischen Anlagendesigns und einer 3D-Strahlungsmodellierung
zur zuverlässigen Ertragsprognose. Angelehnt an den Eigenverbrauch im Gebäude
werden neben den Investitionskosten schliesslich auch die Eigenkapitalquote und
Abschreibungsdauer für die Anlage berechnet. Das Merkblatt zur
Machbarkeitsstudie PV für kommunale Gebäude des BFE bildet dabei eine gute
Vorlage für ein entsprechendes Pflichtenheft.
Priorisierung: Basierend auf der Analyse des Gebäudeparks kann eine klare Priorisierung der
Dachflächen für den Ausbau mit Solarenergie vorgenommen werden. Dies erlaubt gleichzeitig
auch die Festlegung eines Zubauziels. Falls schon eine Energie- oder
Solarstrategie mit definierten Zielsetzungen oder Zubauzielen besteht (siehe
auch Massnahmenbox zu Solarstrategie), kann ein Bauprogramm mit einem Vorschlag für das Vorgehen zur
Realisierung, evtl. mit Etappierung, erarbeitet werden.
Erarbeitung
eines kommunalen Rahmenkredites (sofern dies in der Kompetenz der Gemeinde
liegt) zur Ausstattung der kommunalen Bauten mit Solaranlagen. Als Schwelle
kann z.B. ein Minimum von 60 Prozent Eigenverbrauch beim Solarstrom angesetzt
werden. Mit einer solchen Regelung kann vermieden werden, dass die
Solarprojekte einzeln vom Parlament oder von der Gemeindeversammlung bewilligt
werden müssen.
Finanzierung:
Idealerweise investiert die Gemeinde selbst in die Anschaffung einer PV-Anlage,
damit ihr die vollen finanziellen Einnahmen bzw. Kosteneinsparungen zur
Verfügung stehen. Sind in der Gemeinde die finanziellen und personellen
Kapazitäten zu stark eingeschränkt, um eigene PV-Anlagen zu realisieren, können
die geeigneten Flächen auch zur Nutzung ausgeschrieben werden. Sofern die
darunter liegenden Gebäude einen massgeblichen Stromverbrauch aufweisen, bietet
sich ein Contracting an, bei dem der Anlagenbetreiber einen Teil des
produzierten Stroms dem Gebäudebesitzer verkauft. Dabei wird das Dach über
einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren einer Contracting-Firma vermietet, die
darauf eine Solaranlage erstellt und den Strom dem Gebäudebesitzer zu einem
vertraglich vereinbarten Preis verkauft. Auch nicht profitorientierte
Solargenossenschaften oder der lokale Verteilnetzbetreiber sind mögliche Nutzer
solcher Flächen (siehe Kap 6). Energie Schweiz hat zu diesem Vorgehen einen Leitfaden zu Dachvermietung und Solar-Contracting erstellt.
Offerten
einholen und bewerten: Offerten für Solaranlagen können durch das Tool des BFE von Experten kostenlos geprüft und verifiziert werden. Wollen sie die Offerten selber bewerten, finden sie hier einen Katalog mit den wichtigsten Bewertungskriterien. Anschliessend können sie die Vergabe und Umsetzung in Angriff nehmen.
Anmelden
der Anlage beim Netzbetreiber und bei den Gebäudeversicherungen: Alternativ
zur Einspeisung über den Energieversorger kann die Gemeinde den überschüssigen
Strom auch über Dritte direkt vermarkten. Einige Unternehmen bieten dabei eine
Garantie für den Referenz-Marktpreis und übernehmen alle administrativen
Aufgaben und Risiken der Direktvermarktung. Eine Übersicht über die
verschiedenen Vermarktungsmodelle finden sie hier. Dies kann sich auch für Gemeinden mit älteren Anlagen lohnen. Viele Anlagen
im Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung erhalten zurzeit
Rechnungen von Pronovo, weil der Vergütungssatz tiefer als der
Referenzmarktpreis liegt. In diesen Fällen bietet es sich an, aus dem EVS
auszutreten und einen langfristigen Vertrag mit einem anderen Käufer
abzuschliessen. Mit der Langfristigkeit entschärft sich auch das Problem, dass
ein Wiedereintritt ins EVS nicht möglich ist.
Portfolioverwaltung: Verfügt die Gemeinde über ein grösseres Portfolio von PV-Anlagen mit
unterschiedlichen Vermarktungsmodellen, Vertragslaufzeiten und Anlagenstandorten,
kann es sich lohnen, einen Dienstleister mit dem Portfoliomanagement zu
beauftragen. Gemeinden können auch den kompletten Vorgang von Analyse,
Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb an Dienstleister auslagern. Partner können hier die
Energieversorger, lokale Genossenschaften (siehe hier), Vereine (z.B. solarspar), nationale Dienstleister (z.B solarify) oder lokale Energieunternehmen sein.